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Urheberrecht (SUISA)

Die öffentliche Aufführung von Musik oder Film ist lizenpflichtig und es wird eine "SUISA-Gebühr" fällig.
Dies gilt für jegliche Veranstaltungen ausser für Feste im Familien- und engeren Freundeskreis. Das heisst, auch interne Mitarbeiteranlässe sind beispielsweise lizenzpflichtig.

Die Anmeldung des Anlasses bei der SUISA liegt gemäss Verordnung  in jeden Fall beim Veranstalter und NICHT beim Künstler, der Agentur oder beim Technikdienstleister.

Nähere Informationen finden Sie hier, www.suisa.ch