Schall- und Laserverordnung
Infos für Veranstalter
Meldeformular Beschallung
Meldeformular BeschallungMeldeformular Laser
Meldeformular LaserListe der zuständigen Behörden
Fach- und MeldestellenVorlage für die Publikumsinfo (96dB)
Vorlage für die Publikumsinfo (100dB)
Info 100dBInfos fürs Publikum
Alles was Sie als Veranstaltungsbesucher über hohe Schallpegel wissen müssen.
Infos fürs PublikumWaren Sie zu lange hohen Schallpegeln ausgesetzt? Was tun, wenn es im Ohr pfeift, klingelt, rauscht oder brummt?
Tinnitus on tourGrundsätzliches
Hohe Schallpegel können das Gehör schädigen. Gemäss der Schall- und Laserverordnung gilt deshalb bei Veranstaltungen ein Grenzwert für den maximalen Schallpegel gemittelt über eine Stunde (Stundenpegel) von 100 dB(A).
Sämtliche Veranstaltungen mit einem maximalen Stundenpegel von mehr als 93 dB(A) unterliegen einer Meldepflicht und müssen gewisse Auflagen erfüllen. So muss das Publikum über den Schallpegel informiert werden und Gehörschütze müssen gratis abgegeben werden.
Veranstalter
Der Veranstalter ist für die Meldung und das Einhalten der Auflagen verantwortlich.
SLV: Informationen für Veranstalter
SLV: Kantonale Fachstellen und Meldestellen
Publikum
Die Schallpegelgrenzwerte der Schall- und Laserverordnung wurden so gewählt, dass der sporadische Besuch einer Veranstaltung ein durchschnittliches gesundes Gehör nicht gefährden sollte. Wer jedoch häufig solche Veranstaltungen besucht, setzt sich einem erhöhten Risiko aus. Deshalb spielt die Selbstverantwortung eine wichtige Rolle. Hier erfahren Sie mehr, wie Sie sich angemessen schützen können:
SLV: Informationen für das Publikum
Den kompletten Gesetzestext sowie zahlreiche weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
In der rechten Spalte finden Sie eine Reihe von Dokumenten, Formularen und Informationen zum Download.
Zudem haben wir Ihnen einige nützliche Weblinks zum Thema zusammengestellt.







