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Schall- und Laser-Verordnung

Die SLV wurde am 1. Juni 2019 durch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ersetzt. Die V-NISSG enthält neu auch Bestimmungen zu Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärkten Schall.

Die bisherige Gesetzgebung finden Sie hier, www.bag.admin.ch